Kein Streit ums Erbe
Wer sichergehen möchte, dass das eigene Vermögen später nach den eigenen Vorstellungen vererbt wird, sollte rechtzeitig seine Wünsche schriftlich festlegen. Andernfalls gilt im Todesfall die gesetzliche Erbfolge laut BGB. Demnach erben, neben dem Ehepartner, zunächst die Abkömmlinge des Erblassers (Erben erster Ordnung).
Testament richtig verfassen
Das Testament muss komplett handschriftlich verfasst werden.
Es muss mit vollem Namenszug unterschrieben werden sowie Datum und Ort der Verfassung enthalten.
Um später Unklarheiten oder schlimmstenfalls sogar mögliche Streitigkeiten innerhalb der Familie zu vermeiden, ist eine Beratung durch einen Fachanwalt oder Notar empfehlenswert.